Restnutzungsdauergutachten
Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer einer Immobilie und kann die Grundlage für eine höhere steuerliche Abschreibung (AfA) bilden. Die pauschal angesetzte Nutzungsdauer entspricht nicht immer dem tatsächlichen Zustand eines Gebäudes. Durch die sachverständige Bewertung von Bausubstanz, Modernisierungen, Instandhaltungszustand und objektspezifischen Gegebenheiten kann oft eine kürzere Restnutzungsdauer nachgewiesen werden. Das Gutachten richtet sich insbesondere an Eigentümer vermieteter Immobilien, Kapitalanleger und Unternehmen, die ihre steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten ausschöpfen möchten. Es wird nach anerkannten Bewertungsgrundsätzen erstellt und kann zur Vorlage beim Finanzamt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften dienen.
